Personalrat


Personalrat

Der Personalrat ist Ansprechpartner für die Probleme, die Beschäftigte mit der Dienststelle oder der täglichen Arbeit haben und die sie nicht allein bewältigen können. Dazu gehören u.a. Fragen, die das Arbeits- oder Dienstverhältnis betreffen, alle Fragen des Arbeitsplatzes und der beruflichen Entwicklung jedes Einzelnen, genauso wie die der konkreten Arbeitsbedingungen und des Arbeitsklimas.

Durch die Mitbestimmung sollen Eigenständigkeit und Selbstverantwortlichkeit der Beschäftigten gefördert werden. Sie sollen Einfluss auf die Gestaltung der innerdienstlichen Angelegenheiten nehmen können und vor den Gefahren der abhängigen Beschäftigung bewahrt werden. Damit ist das Personalvertretungsrecht Ausdruck des Sozialstaatsgebotes, das den Gesetzgeber anhält, die Lebensverhältnisse unter Berücksichtigung sozialer Prinzipien zu gestalten.

Das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit ist im Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPersVG) fest verankert und soll sicherstellen, dass der Personalrat und die Amtsleitung nicht gegeneinander arbeiten.

Für alle Personen, die Aufgaben oder Befugnisse im Zusammenhang mit der Personalvertretung wahrnehmen oder wahrgenommen haben, gilt eine Verschwiegenheitspflicht.

Der Personalrat der Feuerwehr Frankfurt am Main besteht aus 13 Mitgliedern (zwei Mitglieder für die Gruppe der Arbeitnehmer und elf Mitglieder für die Gruppe der Beamten) und wird für einen Zeitraum von vier Jahren gewählt. Beratend steht uns die Vertrauensperson der Schwerbehinderten Menschen zur Seite. Auch die Gleichstellungsbeauftragte kann zur Beratung im Gremium hinzugezogen werden.

Unterstützt wird der Personalrat durch die verschiedenen im Betrieb vertretenen Gewerkschaften.