Gleichstellungs­beauftragte


Gleichstellungs­beauftragte

1993 beschloss der Hessische Landtag, die berufliche Chancengleichheit von Frauen und Männern in der öffentlichen Verwaltung im Sinne des Grundgesetzes zu stärken und rief mit dem Hessischen Gleichstellungsgesetz das Amt der Gleichstellungsbeauftragten ins Leben.

Nach der Ausschreibung und dem Auswahlverfahren wird die Gleichstellungsbeauftragte in Hessen für die Dauer von 6 Jahren bestellt. Für dieses Amt können sich nur Frauen bewerben. Auch für die Position der Stellvertreterin, die bei Bedarf die gleichen wichtigen Aufgaben übernimmt, kann kein Mann bestellt werden.

Die Gleichstellungsbeauftragte ist direkt der Dienststellenleitung unterstellt und handelt weisungsunabhängig. Dabei ist sie sowohl kontrollierend als auch beratend für die Dienststelle tätig und gehört ausdrücklich nicht dem Personalrat an. Zu ihrem Aufgabengebiet gehört es u.a. darauf zu achten, dass alle Personen in Führungsposition aktiv auf die Verwirklichung der Chancengleichheit hinwirken. Insbesondere ist sie Ansprechperson bei Fragen zum diskriminierungsfreien Arbeitsumfeld und zum Schutz vor sexueller Belästigung.

Sie kann in allen Belangen ohne Auftrag tätig werden. Offene Gespräche und Begegnungen aller Art bilden die Grundlage, um nah am Geschehen die aktuellen Entwicklungen wahrnehmen und beeinflussen zu können.

Die Gleichstellungsbeauftragte ist sowohl für die weiblichen als auch für die männlichen Beschäftigten tätig. Gleichstellungsrecht ist kein Sonderrecht nur für Frauen, sondern ein Schutzgesetz für alle Beschäftigten vor Benachteiligungen. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit in allen Angelegenheiten gilt über ihre Tätigkeit hinaus.

Ansprechpartnerin
Frau Katrin Arnold

Stadt Frankfurt am Main
Der Magistrat
Branddirektion 37.GB
Feuerwehrstraße 1
60435 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 212-727120