Gefahren­verhütungs­­schau


Gefahrenverhütungs­schau

Das Hessische Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) schreibt für besondere Gebäude die regelmäßige Durchführung von Gefahrenverhütungsschauen (GVS) vor. Diese sollen gemäß Gefahrenverhütungsschauverordnung (GVSV) mindestens alle fünf Jahre durchgeführt werden.

In Frankfurt am Main werden Gefahrenverhütungsschauen durch das Sachgebiet 37.E21 (Vorbeugender Brandschutz) der Branddirektion durchgeführt. Hierzu gliedert sich das Sachgebiet in vier Bereiche. Die Zuständigkeiten der einzelnen Sachbearbeiter/innen können Sie unter Ansprechpartner einsehen. Unsere Mitarbeiter führen die Gefahrenverhütungsschauen in den Liegenschaften ihrer Zuständigkeit eigenverantwortlich durch und verfolgen die Beseitigung eventuell vorhandener Mängel.

Häufige Fragen zur Gefahrenverhütungs­schau

Was versteht man unter dem Begriff Gefahrenverhütungsschau?

Die Gefahrenverhütungsschau (GVS) ist eine regelmäßige behördliche Begehung von Gebäuden, Betrieben und Einrichtungen gemäß § 15 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG).

Bei einer Gefahrenverhütungsschau werden u. a. die Benutzbarkeit der Rettungswege, die Löschgeräte, sowie die brandschutztechnischen Einrichtungen der Gebäude in Augenschein genommen und deren Funktionsfähigkeit überprüft.

Ziel der Gefahrenverhütungsschau ist es, brandschutztechnische Mängel und Gefahrenquellen zu erkennen, sowie Maßnahmen zu veranlassen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.

Wie ist der grundsätzliche Ablauf einer Gefahrenverhütungsschau?
In welchen Betrieben / Einrichtungen werden Gefahrenverhütungsschauen durchgeführt?
Wird eine Gefahrenverhütungsschau auch bei Gebäuden in öffentlicher Trägerschaft (also z.B. des Bundes, des Landes oder der Stadt Frankfurt am Main) durchgeführt?
Wer führt eine Gefahrenverhütungsschau durch?
Was genau wird bei einer Gefahrenverhütungsschau überprüft? Was sind die Prüfinhalte?
Wird die Gefahrenverhütungsschau unangemeldet durchgeführt?
Was habe ich unter einer Ankündigung zu verstehen?
Was versteht man in Bezug auf eine Gefahrenverhütungsschau unter einem Mangel?
Was geschieht, wenn Mängel während der Gefahrenverhütungsschau festgestellt werden?
Müssen die Mängel sofort behoben werden oder gibt es Fristen?
Was beinhaltet eine Anhörung bzw. das entsprechende Protokoll?
Erfolgt die Festlegung der Fristen in Absprache mit dem Betreiber/Eigentümer? Gibt es eine Möglichkeit zur Abstimmung der Maßnahmen?
Wie ist die Beseitigung der Mängel zu dokumentieren und was passiert wenn Mängel nicht behoben werden?
Was versteht man unter Zwangsmittel?
Was ist eine Nachschau?
Warum werden Gefahrenverhütungsschauen regelmäßig wiederholt?
Ist die Gefahrenverhütungsschau für die Betriebe, Einrichtungen usw. kostenpflichtig?
Kann ein Unternehmen, Eigentümer oder eine Einrichtung die Durchführung einer Gefahrenverhütungsschau oder den Zutritt zu Räumen und Gebäuden verweigern?
Entbindet die Gefahrverhütungsschau den Eigentümer von der Verantwortung für die Sicherheit und den Brandschutz in seinen Gebäuden und baulichen Anlagen?
Kann eine Gefahrenverhütungsschau auch stichprobenhaft durchgeführt werden?