Verkehr und Mobilitätswende


Verkehr und Mobilitätswende

Die Stadt Frankfurt am Main steht vor der Herausforderung, den Verkehr in der Stadt neu zu gestalten, um den Anforderungen einer umweltfreundlichen und nachhaltigen Mobilität gerecht zu werden. Die Veränderungen im Verkehrssektor haben einen zentralen Einfluss auf die Aufgabenerfüllung der Feuerwehr und des Rettungsdienstes.

Feuerwehr und Rettungsdienst müssen in einer gesetzlich festgelegten Zeit am Notfallort eintreffen und dort wirksame Rettungsmaßnahmen einleiten können.

Für eine sichere Stadt gilt es, die Belange der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in die Verkehrsplanung miteinzubeziehen, um weiterhin den Einsatz der Rettungskräfte zu ermöglichen und den Menschen in der Stadt im Notfall schnellstmöglich adäquate Hilfe zukommen zu lassen.

Um Ihnen nähere Informationen zum Thema Verkehr in Bezug auf die Hilfsfristberechnung und -erreichung der Feuerwehr zu geben, finden Sie hier Antworten auf Fragestellungen rund um das Thema.

Häufige Fragen zu Verkehr und Mobilität

Die Eintreffzeit der Feuerwehr wird als Hilfsfrist bezeichnet. Sie ist im Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) definiert. Innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung muss ein Löschfahrzeug an der Einsatzstelle eingetroffen sein.

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Die Branddirektion Frankfurt hat sich das Ziel gesetzt, in der Regel nach spätestens fünf Minuten Fahrzeit jede bebaute Stelle des Stadtgebiets zu erreichen (siehe Schutzziel 1).

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Für Rettungswagen sieht das Hessische Rettungsdienstgesetz (HRDG) eine Hilfsfrist von zehn Minuten vor. Allerdings beginnen die zehn Minuten bereits ab dem Zeitpunkt des Notrufeingangs.

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