Verkehr und Mobilitätswende
Die Stadt Frankfurt am Main steht vor der Herausforderung, den Verkehr in der Stadt neu zu gestalten, um den Anforderungen einer umweltfreundlichen und nachhaltigen Mobilität gerecht zu werden. Die Veränderungen im Verkehrssektor haben einen zentralen Einfluss auf die Aufgabenerfüllung der Feuerwehr und des Rettungsdienstes.
Feuerwehr und Rettungsdienst müssen in einer gesetzlich festgelegten Zeit am Notfallort eintreffen und dort wirksame Rettungsmaßnahmen einleiten können.
Für eine sichere Stadt gilt es, die Belange der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in die Verkehrsplanung miteinzubeziehen, um weiterhin den Einsatz der Rettungskräfte zu ermöglichen und den Menschen in der Stadt im Notfall schnellstmöglich adäquate Hilfe zukommen zu lassen.
Um Ihnen nähere Informationen zum Thema Verkehr in Bezug auf die Hilfsfristberechnung und -erreichung der Feuerwehr zu geben, finden Sie hier Antworten auf Fragestellungen rund um das Thema.
1. Symposium der Feuerwehr Frankfurt
Mobilitätswende: Herausforderungen und innovative Lösungen
Im Mai 2025 laden wir zu unserem ersten Symposium nach Frankfurt ein.
Verkehrswege werden neu verteilt. Die Städte ändern sich stetig. An immer mehr Stellen wird deutlich, dass die Mobilitätswende Herausforderungen für die Feuerwehr bereithält. Deshalb widmet sich das erste Symposium einem ganz aktuellen Thema „Mobilitätswende: Herausforderungen und innovative Lösungen.“
Mit innovativen Planungsbeiträgen und einem konstruktiven Diskurs können die Belange von Feuerwehr und Rettungsdienst auch in Zukunft hinreichend berücksichtigt werden. Das Symposium bietet eine bunte Mischung aus Erfahrungsaustausch und informativen Expertenvorträgen. Sammeln Sie wertvolle Erkenntnisse und erweitern Sie Ihr Netzwerk!
Freuen Sie sich auf ein abwechslungsreiches Event. Details zu dem Programm folgen in Kürze. Bleiben Sie gespannt!
Häufige Fragen zu Verkehr und Mobilität
Die Eintreffzeit der Feuerwehr wird als Hilfsfrist bezeichnet. Sie ist im Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) definiert. Innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung muss ein Löschfahrzeug an der Einsatzstelle eingetroffen sein.
Die Branddirektion Frankfurt hat sich das Ziel gesetzt, in der Regel nach spätestens fünf Minuten Fahrzeit jede bebaute Stelle des Stadtgebiets zu erreichen (siehe Schutzziel 1).
Für Rettungswagen sieht das Hessische Rettungsdienstgesetz (HRDG) eine Hilfsfrist von zehn Minuten vor. Allerdings beginnen die zehn Minuten bereits ab dem Zeitpunkt des Notrufeingangs.