Fachplaner


Bauberatung

Sofern es sich bei dem betroffenen Objekt um einen Sonderbau gemäß § 2 Absatz 9 der Hessischen Bauordnung (HBO) handelt, beraten wir Sie in den entsprechenden Bau- und Planungsphasen.

Eine Beratung im Regelbau bietet die Branddirektion Frankfurt am Main grundsätzlich nicht an.

Wie weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei unserem Leistungsangebot um eine gutachterliche Tätigkeit handelt und nicht um eine Baudetailberatung im technischen Sinne.

Dies bedeutet, dass wir die von Ihnen bis zum Zeitpunkt der Beratung durchgeführte Planung auf Plausibilität und auf Kompatibilität mit den Belangen des vorbeugenden und des abwehrenden Brandschutzes hin prüfen. Darüber hinaus können Ideen und Vorschläge zu bislang ungelösten Problempunkten erarbeitet werden, z. B. zur Ausgestaltung der Flucht- und Rettungswege oder zur Entrauchung.

Eine Beratung zur konkreten Ausführung technischer Details und Einzelkomponenten kann seitens der Branddirektion nicht erfolgen. Hierzu verweisen wir auf die jeweiligen gewerblichen Fachplanerinnen und Fachplaner (z. B. für Brandschutz, technische Gebäudeausrüstung, Brandmeldeanlagen).

Die Zuständigkeiten unserer Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter können Sie unter „Ansprechpersonen“ einsehen.

 

 

Gründe für ein frühzeitiges Beratungsgespräch

Ein frühzeitig geführtes Beratungsgespräch trägt wesentlich zur Planungssicherheit bei. Sowohl Planer und Planerinnen als auch Bauherren und Bauherrinnen erhalten eine Aussage darüber, ob die Planung den Anforderungen aus brandschutztechnischer Sicht genügt – hier insbesondere des abwehrenden Brandschutzes.

Eine Aussage seitens der Branddirektion steht jedoch immer unter dem Vorbehalt der Entscheidung der Bauaufsicht. Aus diesem Grund sollten erste gemeinsame Beratungsgespräche frühzeitig bei der Bauaufsicht terminiert werden.

Ist die Planung aus brandschutztechnischer Sicht zunächst nicht genehmigungsfähig, steht dann für eine Anpassung der Planung und die Erarbeitung von Sonderlösungen noch ausreichend Zeit zur Verfügung. Je weiter die Planung bereits fortgeschritten ist, desto komplizierter und spezieller können die eventuell erforderlichen brandschutztechnischen Sonderlösungen werden. Dies kann zu Verzögerungen und nicht zuletzt zu unnötigen Mehrkosten führen.

In diesen Beratungen werden oftmals technische Ausführungsdetails (z. B. Festlegung von Einspeisestellen für Feuerlöschanlagen) behandelt. Insgesamt orientieren sich unsere Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter bei der Durchführung von Beratungen und bei der Prüfung von Brandschutzkonzepten an den Vorgaben der VFDB-Richtlinie 01/01 „Brandschutzkonzept“, dem Hessischen Bauvorlagenerlass und an der VFDB-Richtlinie 01/01-S1 „Beteiligung der Brandschutzdienststelle bei der Prüfung des Brandschutznachweises“. Beide Dokumente können Sie im Shop der VdS downloaden.

Gespräche finden im Regelfall in den Räumlichkeiten der Bauaufsicht statt und sind seitens der Branddirektion Frankfurt am Main kostenpflichtig.

Erforderliche Unterlagen
Mindestanforderung an Brandschutzkonzepte in der Vorplanung
Dokumentation der Besprechungsinhalte