Fachplaner


Hubrettungsfahrzeuge auf öffentlichen Verkehrsflächen

Hubrettungsfahrzeuge der Feuerwehr (Drehleitern) werden zur Brandbekämpfung, zur Menschenrettung und zur technischen Hilfeleistung eingesetzt. Bei bestimmten Gebäudehöhen kann die Feuerwehr durch die Vorhaltung und den Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen den durch die Hessische Bauordnung geforderten zweiten Rettungsweg sicherstellen. Für einen erfolgreichen Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen sind jedoch entsprechende Flächen erforderlich, um das Fahrzeug zielführend und sicher aufstellen zu können.

Feuerwehren in Hessen sind gemäß § 7 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) grundsätzlich dazu verpflichtet, Ausrüstungsgegenstände nach Norm zu verwenden. In der Stadt Frankfurt am Main werden derzeit ausschließlich Drehleitern der Leiterklasse 30 nach DIN EN 14043 eingesetzt. Merkmal dieser Leiterklasse ist, dass eine Nennrettungshöhe von 23 m bei einer Ausladung von 12 m erreicht werden kann.

Für Grundstücke sind die Anforderungen in der „Musterrichtlinie über Flächen für die Feuerwehr“ und in der DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ beschrieben. Bei der Musterrichtlinie handelt es sich um eine bauaufsichtlich eingeführte technische Baubestimmung des Landes Hessen mit bauordnungsrechtlich bindender Wirkung.

Siehe hierzu: Hessische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB), Umsetzung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen in der aktuellen Fassung, erlassen durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung.

Die enthaltenen Anforderungen sind auf die DIN EN 14043 „Hubrettungsfahrzeuge für die Feuerwehr“ abgestimmt und definieren u. a. die zulässigen Abstände zum Gebäude, die Abmessungen der Flächen und deren erforderliche Tragfähigkeit. Das Ziel einer einheitlichen Ausführung von Aufstellflächen ist es, eine gesicherte Anleiterbarkeit von Gebäuden zu ermöglichen, sodass alle notwendigen Anleiterstellen jederzeit sicher erreicht werden können.

Auf Grundstücken sind bei Vorliegen der Anforderung „Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr“ alle Anforderungen zur Gewährleistung der Einsatzmöglichkeiten von Hubrettungsfahrzeugen erfüllt.

Um den Fortschritt der Fahrzeugtechnik in Bezug auf die Hubrettungsfahrzeuge abzubilden, wurden optimierte und standardisierte Aufstellpositionen entwickelt, die folgende Abweichungen von den genannten Rechtsgrundlagen erlauben und dennoch einen sicheren Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen gewährleisten.

  • Der rechtwinklige Abstand zwischen Gebäude und Aufstellfläche ist entsprechend der standardisierten Aufstellpositionen in einem Korridor bis max. 12 m zulässig. Dies ist ebenso bei Anwendung der Musterrichtlinie über „Flächen für die Feuerwehr“ zulässig.
  • Es ist eine Schräganleiterung entsprechend der standardisierten Aufstellpositionen bei Aufstellung parallel zum Gebäude zulässig.
  • Es ist eine Drehung der Aufstellfläche (max. 10°) entsprechend der standardisierten Aufstellpositionen zulässig.