Fachplaner


Feuerwehrschließung

In Frankfurt am Main wird der gewaltfreie Zugang zu Grundstücken und Brandmeldeanlagen über eine zentrale Schließung geregelt. Das bedeutet, dass Einsatzkräfte der Feuerwehr mit eigenen Schlüsseln ein Grundstück oder Gebäude betreten können, wenn dieses mit den entsprechenden Schließzylindern ausgestattet worden ist. Je nach Sensibilität des betroffenen Bereichs/Objekts existieren Schließungen mit unterschiedlichem Sicherheitsniveau. Nur sehr wenige Personen verfügen über die entsprechenden Schlüssel.

Wann wird eine Feuerwehrschließung benötigt?

1) Für bauordnungsrechtlich notwendige Brandmeldeanlagen
Für die Einsatzkräfte der Feuerwehr sind Zufahrt und gewaltfreier Zugang zu Brandmeldeanlagen mit durch selbsttätige Löschanlagen geschützten Bereichen im Alarmfall jederzeit sicherzustellen. Dies wird in der Baugenehmigung/im Brandschutzkonzept in Verbindung mit den Technischen Anschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen geregelt.

2) Für bauordnungsrechtlich notwendige Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen auf Privatgrundstücken
Für die Einsatzkräfte der Feuerwehr sind Zufahrt und gewaltfreier Zugang zu den Feuerwehraufstellflächen im Alarmfall jederzeit sicherzustellen. Dies wird in der Baugenehmigung/im Brandschutzkonzept geregelt. Daher sind Sperrpfosten, Sperrbalken, Schranken etc. im Bereich von Feuerwehrzufahrten mit Verschlüssen zu versehen, die mit dem Dreikant des Überflurhydrantenschlüssels nach DIN 3223 oder durch eine Feuerwehrschließung von der Feuerwehr geöffnet werden können.

Kontakt
Hotline für Feuerwehrschließung /-siegelung: 069 / 212 72 22 18
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Siegelung

Eine Siegelung ist nur für bauordnungsrechtlich erforderliche Feuerwehrzufahrten gefordert. Durch das Anbringen des Amtssiegels auf dem Schild erhält dieses die erforderliche Rechtsverbindlichkeit. Dies wird in der Baugenehmigung/im Brandschutzkonzept geregelt.

Privatgrundstücke sind an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Verkehrsraum mit Hinweisschildern nach DIN 4066-D1-210 x 594 (weißes Schild mit rotem Rand) mit der Aufschrift „Feuerwehrzufahrt, Halteverbot nach StVO“ zu kennzeichnen. Die amtliche Siegelung ist unten rechts dauerhaft anzubringen. Eine amtliche Siegelung erfolgt in Frankfurt am Main durch die Branddirektion.