Wie sind Rauchversuche durchzuführen?
- Rauchversuche sind ab sofort nach der vfdb-Richtlinie 14/02 durchzuführen. Ein bereits nach VDI 6019-1 geplanter Rauchversuch ist zulässig.
Wie ist mit Abweichungen umzugehen?
- Jede Abweichung der o.g. Richtlinien ist aufzuzeigen und zu begründen.
- Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die grundlegenden Anforderungen nach vfdb-Richtlinie 14/02 besonders zu beachten sind.
Was muss mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt werden?
- Die Festlegung der Rahmenbedingungen ist im Vorfeld frühzeitig mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Ihr Ansprechpartner ist der zuständige VB-Sachbearbeiter.
- Allgemeine Fragen zum Thema Rauchversuche sind an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu senden.
Wann muss der Rauchversuch bei der Brandschutzdienststelle angezeigt werden?
- Die Brandschutzdienststelle ist frühzeitig zur Teilnahme einzuladen.
- Das Formular „Angaben des Brandschutzkonzepterstellers“ ist vor Durchführung des Rauchversuches an die Brandschutzdienststelle zu senden. Sie finden das Formular auf dem Internetauftritt der Feuerwehr Frankfurt.
- Liegen die o.g. Angaben zum Zeitpunkt des Rauchversuchs nicht vor, nimmt die Branddirektion an dem geplanten Rauchversuch nicht teil.
Es werden mehrere Rauchversuche geplant, sind diese gesammelt oder einzeln anzuzeigen?
- Das Formular „Angaben des Brandschutzkonzepterstellers“ gilt jeweils für einen Rauchversuch. Sollten mehrere Rauchversuche durchgeführt werden, sind weitere Formulare auszufüllen.
Wer führt die Dokumentation des Rauchversuchs durch?
- Die Branddirektion erstellt während des Rauchversuchs ein eigenes Prüfdokument. Dies ist ausschließlich für die interne Verwendung und wird nicht zur Verfügung gestellt.
- Die gewonnenen Ergebnisse sind in einer umfassenden Dokumentation durch den Konzeptersteller aufzustellen und an die Brandschutzdienststelle zu senden.